::: AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER FIRMA CARINA KREILINGER - SÄNGERIN & TRAUREDNERIN, STAND: 07.08.2022
Carina Kreilinger - Sängerin & Traurednerin
Am Büchlberg 32
9
4575 Windorf
Telefon: +49(0)170/327 63 39
E-Mail: info@carinakreilinger.de
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma – Carina Kreilinger - Sängerin & Traurednerin – mit seinem Vertragspartner.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung, gemäß Künstler-/Gastspielvertrag.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Dienstleisterin, Carina Kreilinger - Sängerin & Traurednerin, selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht der Dienstleisterin, Carina Kreilinger - Sängerin & Traurednerin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
3.1 Bei Erhalt eines Angebotes durch die Dinstleisterin, indem alle vorab festzulegenden Vertragsinhalte aufgeführt werden, ist der angefragte Termin noch buchbar und wird von Carina Kreilinger lediglich vorgemerkt, aber nicht verbindlich reserviert oder optioniert. Erhält Carina Kreilinger durch Sie innerhalb von 3 Werktagen keine aktive Rückmeldung, verliert das Angebot seine Gültigkeit und der Termin kann ohne weitere Rücksprache anderweitig vergeben werden.
3.2 Erhält Carina Kreilinger durch Sie positive Rückmeldung bzw. den ausdrücklichen Buchungswunsch, so wird das Vertragsdokument zugestellt. Etwaige Änderungswünsche/Zusatzoptionen sind nur nach vorheriger Absprache zulässig, das Vertragsdokument verliert dadurch nicht seine Gültigkeit.
3.3 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Dienstleisterin, Carina Kreilinger - Sängerin & Traurednerin, zustande.
3.4 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag (Künstler-/Gastspielvertrag) beschrieben.
3.5 Die Buchung ist als verbindlich beauftragt zu sehen, sobald dies eindeutig per Mail, WhatsApp, Kontaktaufnahme per Instagram oder Facebook oder mündlich kommuniziert wurde (s. 1.). Ab Erhalt der Verbindlichen Buchungsbestätigung/Vertragsdokument wird die vereinbarte Anzahlung binnen 5 Werktagen (siehe Preise und Zahlung) fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Sie wird im Falle einer Verschiebung oder Absage der Veranstaltung nicht rückerstattet.
Der Vertrag wird per Mail versendet und kann auf gleichem Wege binnen 5 Werktagen unterzeichnet als Scan an die Dienstleisterin zurückgesendet werden. Eine Zustellung per Post ist nicht erforderlich.
4. Vertragsdauer, Storno bzw. Konventionalstrafenregelung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Die Vergütung entfällt, soweit die Sängerin den Auftritt aus eigenem Verschulden versäumt. Die Anzahlung (wie bereits genannt) bleibt davon unberührt. Sagt der Vertragspartner den Auftritt im Vorfeld ohne Grundlage der höheren Gewalt ab, ergibt sich folgende Regelung:
- 100% bei Absage bis 2 Monat vor Veranstaltungsbeginn (ab Buchungsdatum)
- 70 % bei Absage bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn (ab Buchungsdatum)
- 50 % bei Absage bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn (ab Buchungsdatum)
- (*ausgehend vom vereinbarten Gesamthonorar, abzüglich Wegstreckenentschädigung siehe Reisekosten unter Sonstige Bestimmungen)
4.3 Im Falle höherer Gewalt entfällt die Konventionalstrafe (Nachweispflicht). Fälle von höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen, Todesfälle in der Familie oder Krankheit der Künstlerin, in Fällen von Streik und/ oder Ausfall oder erheblicher Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, die die Gestellung der Künstlerin, oder der benötigten Technik unmöglich machen, entbinden die Künstlerin von der Gastspielverpflichtung, Ansprüche, welcher Art auch immer, können daraus nicht abgeleitet werden, jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Aufwendungen selbst.
4.4 Das Absagen einer Veranstaltung aus privaten Gründen (Trennung bei Hochzeiten, Erkrankungen von Hochzeitsgästen, Absagen/Verringerung der Gästezahl) zählt NICHT zu Höherer Gewalt.
4.5 Ist die Künstlerin durch Krankheit verhindert, so hat sie dies unverzüglich mitzuteilen und durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die Auftrittspflicht der Künstlerin und die Vergütungspflicht des Veranstalters entfallen in diesem Fall.
5. LEISTUNGSUMFANG, PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag (Angebot).
5.2 Ist der Dienstleisterin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich (siehe oben Punkt 4.5), so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.3 Die Dienstleisterin stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.4 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. SONGAUSWAHL
6.1 Gewählt werden kann jeder Song, der auf der zur Verfügung gestellten Repertoireliste bereits zu finden ist. Bei gewählter Begleitungsart „Live-Begleitung durch Gitarrist“ werden gewünschte Titel, sofern von der Umsetzung möglich ohne Aufpreis einstudiert. Bei gewählter Begleitungsart „Pianoplayback-Begleitung“ können Songs, die noch nicht im aktuellen Repertoire beinhaltet sind, nach frühzeitiger Bekanntgabe bei einem Einspielservice beauftragt werden. Die Beschaffungskosten werden mit 25,- € pro Song an den Veranstalter weiterberechnet.
6.2 Die Sängerin behält sich vor, gewählte Songs in der für sie passenden Tonart darzubieten. Eine Pflicht hinsichtlich Originaltonhöhe besteht für die Sängerin nicht. Die Künstlerin behält sich zudem vor, die Lieder gemäß ihrer künstlerischen Fähigkeiten wiederzugeben.
6.3 Die Liedauswahl und Reihenfolge muss 1 Woche vor der Trauerfeier (sofern zeitlich möglich) an die Künstlerin übermittelt werden. Erfolgt die Auswahl später, so kann nur noch auf das bereits vorhandene Repertoire zurückgegriffen werden. Änderungen sind dann nur noch nach ausdrücklicher vorheriger Rücksprache mit der Künstlerin machbar.
6.4 Eine Darbietung nach vorgeschriebener Reihenfolge seitens des Veranstalters wird grundsätzlich abgelehnt und erfolgt nur bei folgenden Veranstaltungsarten: Taufe, Trauung, Beerdigung oder nach vorheriger Rücksprache mit der Künstlerin.
7. PREISE & ZAHLUNG
7.1 Der Honoraranspruch der Dienstleisterin beginnt mit Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber. Bei Auftraggebern außerhalb Deutschlands wird die Umsatzsteuer weder ausgewiesen noch berechnet.
7.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich.
7.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
7.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist di berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen (...) % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
7.5 Reisekosten für Unterkunft sind nach Absprache fällig.
Die Wegstreckenentschädigung beträgt pro gefahrenen Kilometer für An- und Abreise 0,40 € (50 km frei).
7.6 Honorar + Wegstreckenentschädigung (siehe 7.5) = Gesamthonorar
8. Technik und Haftung
8.1 Die Künstlerin und Ihre Musiker bringen ihr Equipment dem Rahmen und Umfang der Veranstaltung angepasst selbst mit. Ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden während des gesamten Ablaufs (inkl. Auf- und Abbau) wird vom Veranstalter übernommen. Insbesondere bei Diebstahl und Vandalismus am Equipment der Künstlerin und ihrer Musiker, die durch Dritte im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, haftet dieser in vollem Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Windorf, den 07.08.2022
Carina Kreilinger